Steffen Maria Ost • 30. September 2020

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen.


Corona-Verordnung des Landes in der ab 30. September 2020 gültigen Fassung
Die Verkündung der Zweiten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 22. September 2020 (PDF) ist am 29. September 2020 in der Nummer 33 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg erfolgt. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab Mittwoch, den 30. September 2020.

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)

Vom 23. Juni 2020
(in der ab 30. September 2020 gültigen Fassung)

Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird verordnet:

Teil 1 – Allgemeine Regelungen

Abschnitt 1: Ziele


§ 1 Ziele
Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen


§ 2 Allgemeine Abstandsregel

§ 3 Mund-Nasen-Bedeckung
Abschnitt 3: Besondere Anforderungen


§ 4 Hygieneanforderungen

§ 5 Hygienekonzepte

§ 6 Datenverarbeitung

§ 7 Zutritts- und Teilnahmeverbot

§ 8 Arbeitsschutz
Abschnitt 4: Ansammlungen, Veranstaltungen und Versammlungen


§ 9 Ansammlungen

§ 10 Veranstaltungen

§ 11 Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes

§ 12 Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen
Abschnitt 5: Betriebsverbote und allgemeine Infektionsschutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe


§ 13 Betriebsverbote

§ 14 Geltung der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe
Teil 2 – Besondere Regelungen


§ 15 Grundsatz

§ 16 Verordnungsermächtigungen

§ 17 Ein- und Rückreisende
Teil 3 – Datenverarbeitung, Ordnungswidrigkeiten


§ 18 Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 19 Ordnungswidrigkeiten
Teil 4 - Schlussvorschriften


§ 20 Weitergehende Maßnahmen, Abweichungen

§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stuttgart, den 23. Juni 2020 (in der ab 30. September 2020 gültigen Fassung)

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

Kretschmann, Strobl, Sitzmann, Dr. Eisenmann, Bauer, Untersteller, Dr. Hoffmeister-Kraut, Lucha, Hauk, Wolf, Hermann


Corona-Verordnung mit Änderungsverordnungen und konsolidierter Fassung im PDF-Format
Informationen in mehreren Sprachen / Information in other Languages
Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der ab 30. September 2020 gültigen Fassung in mehrere Sprachen übersetzen lassen:

English/Englisch: Corona Ordinance - "CoronaVO" (PDF)
Français/Französisch: ordonnance Corona – Corona VO (PDF)
Türkçe/Türkisch: korona düzenlemesi-CoronaVO (PDF)
русский/Russisch: CoronaVO (PDF)
| عربي/Arabisch: CoronaVO (PDF)
Polski/Polnisch: rozporzadzenie w sprawie Koronawirusa - CoronaVO (PDF)
Italiano/Italienisch: Ordinanza Coronavirus – COVID-19 (PDF)
Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Corona-Verordnungen

Quelle: Land Baden-Württemberg
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